Bestattungskosten, die wir nicht bestimmen, sondern die uns durch Dritte vorgeschrieben werden, betreffen alle Friedhofsleistungen, wie beispielsweise Nutzung der Trauerhalle, Beisetzung im Grab und Grabnutzungsrechte sowie Kremationsgebühren.
Auch die Beglaubigungsgebühren und sämtliche Kosten, die für eine behördliche Bearbeitung anfallen, werden nicht von uns veranschlagt.