Lassen Sie sich von folgenden Fragen leiten:
Die Einmalzahlung kann praktisch jederzeit geleistet werden. Wir arbeiten mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Ihr verfügter Betrag ist so angelegt, dass er alle Kosten Ihrer persönlichen Wünsche abdeckt, und für eben diesen Zweck wird er auf ein Treuhandkonto eingezahlt, bis er schließlich benötigt wird. Selbstverständlich kann eine solche Geldeinlage auch wieder aufgelöst werden. Prinzipiell ist sie jedoch auf Sozialleistungen nicht anrechenbar.